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   BFH, 12.07.2002 - II S 5/01 (PKH)   

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https://dejure.org/2002,12061
BFH, 12.07.2002 - II S 5/01 (PKH) (https://dejure.org/2002,12061)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2002 - II S 5/01 (PKH) (https://dejure.org/2002,12061)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2002 - II S 5/01 (PKH) (https://dejure.org/2002,12061)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zweitwohnungsteuer - Beschwerdefrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - PKH - Prozesskostenhilfe - Antrag

  • Judicialis

    FGO § 62a; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 62a Abs. 1; ; FGO § 142 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 56 62a 116 Abs. 2 §142; ZPO §§ 114 117
    PKH; beabsichtigte NZB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.09.1999 - XI R 66/98

    Spendenabzug bei Förderung weltanschaulicher Zwecke

    Auszug aus BFH, 12.07.2002 - II S 5/01
    Da diese Frist bereits verstrichen ist, kann die Beschwerde nur dann Aussicht auf Erfolg i.S. des § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 114 ZPO haben, wenn damit zu rechnen ist, dass dem Antragsteller wegen unverschuldeter Versäumung der Beschwerdefrist gemäß § 56 Abs. 1 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren sein wird (Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 1987 II S 4/87, BFH/NV 1988, 262, und vom 2. Mai 2000 II S 9/99, BFH/NV 2000, 782).
  • BFH, 02.05.2000 - II S 9/99

    PKH

    Auszug aus BFH, 12.07.2002 - II S 5/01
    Da diese Frist bereits verstrichen ist, kann die Beschwerde nur dann Aussicht auf Erfolg i.S. des § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 114 ZPO haben, wenn damit zu rechnen ist, dass dem Antragsteller wegen unverschuldeter Versäumung der Beschwerdefrist gemäß § 56 Abs. 1 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren sein wird (Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 1987 II S 4/87, BFH/NV 1988, 262, und vom 2. Mai 2000 II S 9/99, BFH/NV 2000, 782).
  • BFH, 11.04.1996 - V S 5/96
    Auszug aus BFH, 12.07.2002 - II S 5/01
    Der PKH-Antrag konnte vom Antragsteller auch persönlich gestellt werden, da der Vertretungszwang nach § 62a der Finanzgerichtsordnung (FGO) für Prozesshandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wahrgenommen werden können, mithin auch für den Antrag auf PKH, nicht gilt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. April 1996 V S 5/96, V R 8/96, BFH/NV 1996, 847).
  • BFH, 16.01.1996 - III S 3/95

    Beiordnung eines Rechtsanwalt als Maßnahme der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 12.07.2002 - II S 5/01
    Dazu wäre nämlich erforderlich gewesen, innerhalb der Beschwerdefrist nicht nur den Antrag auf PKH zu stellen, sondern zusätzlich eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der gemäß § 117 Abs. 2 und 4 ZPO erforderlichen Form vorzulegen (BFH-Beschluss vom 16. Januar 1996 III S 3/95, BFH/NV 1996, 778).
  • BFH, 01.07.1987 - II S 4/87

    Rechtliche Beurteilung eines Prozeßkostenhilfeantrags

    Auszug aus BFH, 12.07.2002 - II S 5/01
    Da diese Frist bereits verstrichen ist, kann die Beschwerde nur dann Aussicht auf Erfolg i.S. des § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 114 ZPO haben, wenn damit zu rechnen ist, dass dem Antragsteller wegen unverschuldeter Versäumung der Beschwerdefrist gemäß § 56 Abs. 1 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren sein wird (Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 1987 II S 4/87, BFH/NV 1988, 262, und vom 2. Mai 2000 II S 9/99, BFH/NV 2000, 782).
  • BFH, 07.01.2005 - V B 191/04

    Erfordernis der Erklärung über die persönlichen sowie wirtschaftlichen

    Der Antrag auf Gewährung von PKH konnte zwar vom Kläger persönlich gestellt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 II S 5/01 (PKH), BFH/NV 2002, 1483), ist aber bereits deshalb abzulehnen, weil er nicht der gesetzlichen Form entspricht.
  • BFH, 24.11.2005 - V S 11/05

    PKH - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

    Hierbei hat der Prozessbeteiligte die dafür eingeführten amtlichen Formulare zu benutzen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Januar 1996 III S 3/95, BFH/NV 1996, 778; vom 12. Juli 2002 II S 5/01 (PKH), BFH/NV 2002, 1483).
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